Rauchwarnmelder-Service


Rauchwarnmelder-Service Leistungsübersicht

  • Q-Label zertifiziert Produkte nach DIN 14604 für Bereiche nach DIN 14676
  • Q-Geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
  • Persönliche Beratung
  • Vorortbesichtigung
  • Installation der Rauchwarnmelder, Hitzemelder und CO-Melder
  • Wartung mit DAVIS
  • Archivierung mit DAVIS

 

 

Rauchwarnmelder, Hitzemelder und CO-Melder. Wir informieren und beraten Sie gerne auch Persönlich über die Rauchwarnmelder und Rauchwarnmelderpflicht.

 

IMOVAplus ist Ihr kompetenter Partner von der persönlichen Beratung, der Vorortbesichtigung über die Installation und Wartung bis hin zur Archivierung der Dokumentaion der Installation und Wartung - natürlich auch mit DAVIS.

 

 

Für weiter Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Kontakt, Telefon: 06074/9171169 oder E-Mail: info@imovaplus.de.

Einige Fragen und Antworten

Wie groß ist die Gefahr durch Brände in privaten Haushalten?

 

500 Brandtote und rund 50.000 Verletzte: Das ist der jährliche Durchschnitt deutscher Brandopfer. Die lebensrettende Ausstattung mit Rauchwarnmeldern findet gerade einmal in 20-30 Prozent der deutschen Haushalte statt. Höchste Zeit also für eine gesetzliche Ausstattungspflicht. In zehn Bundesländern gibt es diese bereits für Neu- und Umbauten. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ist bereits in sieben von diesen Bundesländern zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtend. Wir können nur jedem empfehlen seine Wohnung mit Rauchwarnmeldern auszustatten, denn Rauchwarnmelder retten Leben.

Wer ist gesetzlich Verpflichtet nit Rauchwarnmeldern auszustatten?

 

Gesetzliche Regelung für Neu-/Umbauten und Bestandsbauten


Bundesland

 

Ausstattungspflicht

seit

Nachrüstpflicht

bis

Sachsen-Anhalt           2010 31.12.2015
Bremen           2010 31.12.2015
Rheinland-Pfalz           2003 12.07.2012
Saarland           2004          - 
Schleswig-Holstein           2004 31.12.2010
Hessen           2005 31.12.2014
Hamburg           2006 31.12.2010

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

          2006

          2012
31.12.2009

31.12.2015
Thüringen    2008         

 

In welchen Räumen sollte man einen Rauchwarnmelder montieren?

 

In der Anwendungsnorm DIN 14676 steht es sollen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, ausgestattet werden. Wir empfehlen grundsätzlich eine optimale Ausstattung, also die Ausstattung aller Räume mit Ausnahme von Küchen und Bädern

Muss ein Rauchwarnmelder unbedingt immer an der Decke befestigt werden?


Ja, denn der Rauch steigt nach oben und konzentriert sich genau dort. An Dachschrägen und an schrägen Wänden (Generell ist alles in der DIN 14676 geregel) sind auch Anordnungen mit besonderen Raumgeometrien berücksichtigt (Eckbereiche, rechtwinkliger Flur oder Gang, Dachschrägen, schräge Wände etc.).


Für weiter Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Kontakt, Telefon: 06074/9171169 oder E-Mail: info@imovaplus.de.