FAQ Trinkwasser / Legionellen


Was sind Legionellen?

 

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Süßwasser vermehren idealerweise bei einere Temperatur von 30°C bis 50°C. Sie können schwere Erkrankungen verursachen. Das Wasser kann bedenkenlos getrunken werden, jedoch kann das Einatmen von Wasserdampf z.B. beim Duschen zu einer Infektion führen. Nach Schätzung des Umweltbundesamtes erkranken in Deutschland jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen an einer Legionellen-Infektion - bis zu 15 Prozent der Fälle enden sogar tödlich. Aus diesem Grund wird die Untersuchung auf Legionellen gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung ab sofort verbindlich vorgeschrieben, bei Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können diese als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten dagestellt werden und verantwortliche Eigentümer oder Verwalter machen sich Schadensersatzpflichtig. 

 


Bin ich von der neuen Untersuchungspflicht betroffen?

 

Wenn Ihre Anlage alle von den folgenden drei Kriterien erfüllt, ist eine Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben:

  1. Das Volumen des Wasserspeichers weist mehr als 400 Liter auf und/oder das Rohrleitungsvolumen zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter.
  2. Das Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben, somit auch in vermietete oder verpachtete Immobilien bzw. Immobilieneinheiten.
  3. Es sind Duschen, Waschbecken oder ähnliche Einrichtungen vorhanden, in denen Vernebelungen des Trinkwassers stattfinden.

Wie ist die Änderung in der Trinkwasserverordnung?

 

Seit dem 1. November 2011 ist die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) in Kraft getreten. Durch die Änderungen soll die Trinkwasserqualität noch mehr gesichert werden.

 

Hinzugekommen ist, dass die Untersuchung auf Legionellen im Warmwasser für gewerbliche Betreiber von Großanlagen zur Pflicht wird.

 

Das bedeutet, dass sämtliche Hauseigentümer, deren Warmwasseranlagen mehr als 400 Liter fassen und/oder bei denen sich zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle 3 oder mehr Liter Inhalt befinden, also nahezu alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwasserwärmung, mindestens einmal jährlich ein zertifiziertes Labor beauftragen müssen, um das Wasser auf Legionellen zu untersuchen.

 

Mit dieser Änderung vom 1.November 2011 sind die Vermieter und Verpächter in der gesamten Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einmal im Jahr sämtliche Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf eine mögliche Kontamination des Trinkwasser durch Legionellen zu prüfen. Von dieser Änderung sind ca. zwei Millionen Trinkwassererwärmungsanlagen jährlich betroffen.

 

Mit Ausnahme von Ein-und Zweifamilienhausbesitzern müssen alle Eigentümer solcher Anlagen ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes ein akkreditiertes Labor mit der jährlichen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen beauftragen.

Das Ergebnis der Untersuchung muss der Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung dem Gesundheitsamt melden.

Als Grenzwert gibt die Trinkwasserverordnung 100 koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter Trinkwasser vor.

Für die Probenahmen müssen an den Wasserversorgungsanlagen geeignete Entnahmestellen vorhanden sein. Dies haben die Unternehmer und Inhaber entsprechender Anlagen sicherzustellen.

 

 


Wie läuft eine solche Untersuchung ab?


  1. Schritt: Es findet eine Liegenschaftbesichtigung statt und ggf. empfohlende Umbau- oder Montagemaßnahmen besprochen. Sollte Ihre Anlage noch keine geeigneten Probeentnahmestellen aufweisen, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für die Installation.
  2. Schritt: Meldung Ihrer Anlage beim Gesundheitsamt und Einrichtung der Probeentnahmestellen.
  3. Schritt: Die Probenahmen werden terminiert, die Proben entnommen und im akkreditieren Labor untersucht. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fristgerecht dem Gesundheitsamt gemeldet.
  4. Schritte: Die Ergebnisse werden Archiviert.

Wieviel Probenahmen bzw. Probenahmenstellen sind notwendig?

 

Gemäß Trinkwasserverordnung sind am Ablauf vom Warmwasserspeicher, am Ausgang aus der Zirkulationsleitung und an einer von der Anlage weit entfernten bzw. selten genutzten Wasserentnahmestelle je Strang Proben zu nehmen, dies bedeutetd das mindestens 3 oder mehr Probestellen vorhanden sein müssen ggf. müssen diese errichtet werden.
Für die Probenahmen setzen wir selbstverständlich, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, ausschließlich akkreditierte Probenehmer ein und übernehmen von der Terminvereinbarung mit Mietern, Hauswart/Hausmeister und Verwalter/Eigentümer bis zur vollständigen Probenahme die Koordination.

 

Für weiter Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Kontakt, Telefon: 06074/9171169 oder E-Mail: info@imfoplus.de.